Artikel-Schlagworte: „Beschlagnahme“

OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.04.2009, 20 ZD 2/09 – Red. Leitsätze:

  1. Bei den gewalt- oder tierpornografischen, kinderpornografischen oder jugendpornografischen Schriften, deren Verbreitung etc. in den §§ 184a, 184b und 184c StGB i. V. m. § 11 Abs. 3 StGB unter Strafe gestellt ist, handelt es sich nämlich um qualifizierte Formen der pornografischen Schriften im Sinne der §§ 184 und 11 Abs. 3 StGB.
  2. Oftmals gehen daher (nach dem Strafgesetzbuch) strafloses und strafbares Handeln ineinander über, sodass es eine aus der disziplinarrechtlichen Praxis gerichtsbekannte Tatsache ist, dass nicht wenige der Beamten, die pornografische Schriften im Sinne der §§ 184 und 11 Abs. 3 StGB verbotswidrig auf dienstliche Datenträger herunterladen, das Strafrecht ebenfalls missachten – und sich dann eines besonders schweren Dienstvergehens schuldig machen, das zur Entfernung aus dem Dienst führen kann
  3. Jedenfalls wenn ein Beamter selbst einräumt, dass er mehrfach verbotswidrig über seinen dienstlichen Internetzugang Dateien heruntergeladen hat, die objektiv – auf seine eigene Einschätzung kommt es insoweit nicht an – als pornografische Schriften im Sinne der §§ 184 und 11 Abs. 3 StGB betrachtet werden müssen, sind grundsätzlich die Beschlagnahme und Durchsuchung seiner sämtlichen auf den Datenträgern des Dienstherrn gespeicherten privaten Dateien, einschließlich des E-Mail-Verkehrs, gerechtfertigt, um das genaue Ausmaß der Dienstpflichtverletzung zu bestimmen.

Diesen Beitrag weiterlesen »

Tags:, , , , , , , ,
Archiv
Rechtsanwalt

ra_exner_kiel.jpg

Siegfried Exner

Knooper Weg 175
24118 Kiel
Tel. 0431 / 888 67-21

[ Zur Internetseite ]
Terminabsprachen und Annahme von Mandaten Mobil 0179 / 40 60 450.
Vernetzen
Blog Top Liste - by TopBlogs.de
Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de