Archiv für die Kategorie „Strafverfahren“
BGH, Beschluss vom 08.072009, Az. 2 StR 54/09 – Das Landgericht Köln hatte im ersten Rechtsgang den Angeklagten Dr. Heugel wegen Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten und den Angeklagten Rüther wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Beihilfe zur Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Auf die Revisionen der Angeklagten hob der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 12. Juli 2006 das landgerichtliche Urteil gegen den Angeklagten Rüther wegen einer Verletzung sachlichen Rechts und mit Urteil vom 27. April 2007 das Urteil gegen den Angeklagten Dr. Heugel wegen eines Verfahrensfehlers auf und verwies die Sachen zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurück.
Tags:- Geld & Vermögen, - Sonstige Güter, Aktuelles Strafrecht, Beihilfe, Bestechlichkeit, BGH, Freiheitsstrafe, Köln, Revision, StrafverfahrenOVG Lüneburg, Beschluss vom 28.04.2009, 20 ZD 2/09 – Red. Leitsätze:
- Bei den gewalt- oder tierpornografischen, kinderpornografischen oder jugendpornografischen Schriften, deren Verbreitung etc. in den §§ 184a, 184b und 184c StGB i. V. m. § 11 Abs. 3 StGB unter Strafe gestellt ist, handelt es sich nämlich um qualifizierte Formen der pornografischen Schriften im Sinne der §§ 184 und 11 Abs. 3 StGB.
- Oftmals gehen daher (nach dem Strafgesetzbuch) strafloses und strafbares Handeln ineinander über, sodass es eine aus der disziplinarrechtlichen Praxis gerichtsbekannte Tatsache ist, dass nicht wenige der Beamten, die pornografische Schriften im Sinne der §§ 184 und 11 Abs. 3 StGB verbotswidrig auf dienstliche Datenträger herunterladen, das Strafrecht ebenfalls missachten – und sich dann eines besonders schweren Dienstvergehens schuldig machen, das zur Entfernung aus dem Dienst führen kann
- Jedenfalls wenn ein Beamter selbst einräumt, dass er mehrfach verbotswidrig über seinen dienstlichen Internetzugang Dateien heruntergeladen hat, die objektiv – auf seine eigene Einschätzung kommt es insoweit nicht an – als pornografische Schriften im Sinne der §§ 184 und 11 Abs. 3 StGB betrachtet werden müssen, sind grundsätzlich die Beschlagnahme und Durchsuchung seiner sämtlichen auf den Datenträgern des Dienstherrn gespeicherten privaten Dateien, einschließlich des E-Mail-Verkehrs, gerechtfertigt, um das genaue Ausmaß der Dienstpflichtverletzung zu bestimmen.
BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 – 2 StR 51/09 – Das Landgericht Aachen hat den Angeklagten wegen Mordes in fünf Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Vergewaltigung, zu lebenslanger Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Nach den Feststellungen des Landgerichts hegte der heute 53 Jahre alte Angeklagte eine Neigung zu sadomasochistischen Sexualpraktiken, die er in seiner damaligen Ehe nicht ausleben konnte. In den Jahren 1983 bis 1990 nahm er deshalb in fünf Fällen in den Kreisen Aachen und Heinsberg junge Frauen als Anhalterinnen in seinem Wagen mit, um sie zu fesseln und zu vergewaltigen, was ihm zum Teil auch gelang. In allen Fällen tötete er seine zwischen 15 und 30 Jahre alten Opfer, um zu verhindern, dass sie ihn anzeigten.
Tags:- Körper & Gesundheit, - Leib & Leben, - Sonstige Güter, Aktuelles Strafrecht, BGH, DNA, Freiheitsstrafe, Mord, Opfer, Strafverfahren, VergewaltigungDer Deutsche Bundestag hat heute das 2. Opferrechtsreformgesetz beschlossen. Die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Neuregelungen schließen inhaltlich an frühere Gesetzesänderungen an und verfolgen das Ziel, Opfer und Zeugen von Straftaten noch besser zu schützen und ihre Rechte im Strafverfahren zu erweitern. “Unser Grundgesetz fordert nicht nur, Straftaten aufzuklären und die Schuld oder Unschuld des Täters in einem fairen Verfahren festzustellen. Ein Rechtsstaat muss auch die Opfer von Straftaten schützen. Dies gilt vor allem für Kinder und Jugendliche, aber auch für besonders schutzbedürftige erwachsene Opfer, etwa solche einer Sexualstraftat oder eines schweren Gewaltverbrechens. Künftig werden Verletzte und Zeugen noch besser vor Belastungen im Strafverfahren geschützt und ihre Rechte gestärkt. Das Strafverfahren darf nicht zu erneuten Traumatisierungen der Opfer führen oder Zeugen gefährden. Wir stellen daher sicher, dass künftig Opfer schon bei der Anzeigeerstattung von Polizei und Staatsanwaltschaft umfassend über ihre Rechte aufgeklärt und auf spezielle Hilfsangebote von Opferhilfeeinrichtungen hingewiesen werden. Gleichzeitig erweitern wir die Möglichkeiten für Verletzte von Straftaten, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen und einen Anwalt auf Staatskosten beigeordnet zu bekommen. Um das Persönlichkeitsrecht von Zeugen besser zu schützen, kann die Staatsanwaltschaft künftig die Adresse des Zeugen aus der Akte heraushalten oder später entfernen. Auch der Schutz von Jugendlichen wird verbessert, indem wir die Alters-grenze von spezieller Jugend schützenden Vorschriften von 16 auf 18 Jahre anheben. Schließlich setzt das Gesetz ein deutliches Zeichen gegen die Genitalverstümmelung bei Kindern und Jugendlichen. Künftig können diese Taten von den Verletzten auch noch nach Eintritt ihrer Volljährigkeit angezeigt werden”, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Tags:- Leib & Leben, - Sonstige Güter, Aktuelles Strafrecht, BMJ, Jugendstrafrecht, Opfer, Reform, Straftat, Strafverfahren, ZeugenBVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2009 – 2 BvR 388/09 – Der Beschwerdeführer wurde am 14. November 2007 wegen Verdachts des unerlaubten Führens einer Schusswaffe und der gefährlichen Körperverletzung vorläufig festgenommen und befindet sich seither aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 15. November 2007 ununterbrochen in Untersuchungshaft. Am 31. März 2008 wurde der Beschwerdeführer wegen dieser Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Tags:- Körper & Gesundheit, Aktuelles Strafrecht, BVerfG, Haftbefehl, Haftfrotdauer, Strafverfahren, Strafvollzug, U-HaftBVerfG, Beschluss vom 02.04.2009, 2 BvR 1468/08 – Das Bundesverfassungssgericht hat eine Entscheidung des LG Düsseldorf bestätigt. Darin waren Geldstrafen für wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen im Vergabe-Verfahren nach § 298 StGB verhängt worden. Das BVerfG besätigte nun den Strafausspruch.
Tags:- Sonstige Güter, Aktuelles Strafrecht, Beweis, BVerfG, Strafe, Strafverfahren, Vergabe