Archiv für die Kategorie „Strafverfahren“
BGH, Urteil vom 29. Juni 2010 – 1 StR 245/09 [versuchten Betruges in Tateinheit mit Straftaten nach AktG] – Das Landgericht Hamburg hat den ehemaligen Verwaltungsratsvorsitzenden des Schweizer Unternehmens Distefora Holding AG Alexander Falk nach einer über drei Jahre dauernden Hauptverhandlung wegen versuchten Betruges in Tateinheit mit unrichtiger Darstellung gemäß § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG und mit Beihilfe zur unrichtigen Darstellung der Verhältnisse einer Kapitalgesellschaft im Jahresabschluss gemäß § 331 Abs. 1 Nr. 1 HGB zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Daneben hat es vier Mitangeklagte, die ebenfalls in diesem Unternehmen oder in Tochtergesellschaften beschäftigt waren, wegen Beteiligung an diesen Taten, zwei der Mitangeklagten zudem wegen Steuerhinterziehung, verurteilt. Es hat insoweit eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten sowie zwei zur Bewährung ausgesetzte Gesamtfreiheitsstrafen von je zwei Jahren und eine Freiheitsstrafe von acht Monaten verhängt, die es ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt hat.
Tags:- Geld & Vermögen, Aktuelles Strafrecht, Betrug, Bewährung, BGH, Freiheitsstrafe, Straftaten gegen ..., Strafverfahren, VersuchDer 6. Strafsenat – Staatsschutzsenat- des Oberlandesgerichts Stuttgart hat heute unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Hermann Wieland in einem Verfahren gegen Mitglieder der türkischen DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front) nach 108 Verhandlungstagen ein Urteil verkündet. Prozessbeginn war im März 2008. Wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung wurden die drei Angeklagten, zwei der Angeklagten (Mustafa A. und Ilhan D.) zudem wegen Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen, verurteilt und zwar Mustafa A. zu der Freiheitsstrafe von 5 Jahren, Ilhan D. zu der Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten und Hasan S. zu der Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 11 Monaten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Tags:- Sonstige Güter, Aktuelles Strafrecht, Ausweis, Beschaffung, Fälschung, Strafverfahren, Stuttgart, Terrorismus, TotschlagOLG Stuttgart, Beschluss vom 20.07.2009, Az. 2 Ws 17/09 – Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat mit Beschluss vom 20. Juli 2009 entschieden, dass ein Wiederaufnahmeantrag eines Verurteilten insoweit zulässig ist, als er sich gegen die Verurteilung wegen Raubüberfällen und Nötigung wehrt. Die 1. Große Strafkammer – Schwurgericht – des Landgerichts Stuttgart verurteilte den Beschwerdeführer am 11. Mai 2001 wegen schwerer räuberischer Erpressung in drei Fällen und wegen Nötigung unter Einbeziehung verschiedener Vorverurteilungen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und wegen schwerer Brandstiftung und versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu der weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren. Dem lag unter anderem zu Grunde, dass der Beschwerdeführer nach den Feststellungen der Strafkammer in den Jahren 1995 und 1998 dreimal eine Bankfiliale überfallen hatte, wobei er die Bankangestellten mit einer zumindest echt wirkenden Pistole bedrohte und größere Summen Geldes erbeutete. Bei der Ausführung trug er in einem Fall eine Clownmaske, die das Gesicht bedeckte, in den anderen Fällen eine über den ganzen Kopf gezogene Gorillamaske. In einem weiteren Fall wurde er von einem Zeugen gestellt, als er im Begriff war, mit der Gorillamaske einen Banküberfall zu begehen. Dabei konnte er unter Nötigung des Zeugen fliehen. Als der Beschwerdeführer wegen des Verdachts, diese Taten begangen zu haben, im Juli 2000 einem Haftrichter vorgeführt wurde, versuchte er, diesen mit einem Brieföffner zu töten. Deshalb erfolgte die weitere Verurteilung wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Der Beschwerdeführer bestritt stets, Täter der Banküberfälle gewesen zu sein. Die Strafkammer überzeugte sich von seiner Täterschaft aber auf Grund zahlreicher gewichtiger Indizien. Die Revision des Beschwerdeführers gegen das Urteil des Landgerichts wurde vom Bundesgerichtshof verworfen.
Tags:- Leib & Leben, - Sonstige Güter, Aktuelles Strafrecht, Beschwerde, Beweis, Brandstiftung, Erpressung, Gutachten, Raub, Strafverfahren, Totschlag, Versuch, WiederaufnahmeDie 1. Große Strafkammer des Landgerichts Itzehoe verhandelt ab 28.04.2009 gegen drei 30 bis 36 Jahre alte Männer rumänischer Staatsangehörigkeit. Den drei Angeklagten wird mit der Anklage der Staatsanwaltschaft Itzehoe vom 17.12.2008 unter anderem zur Last gelegt, sich in sechs Fällen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit gewerbsmäßigem Diebstahl und schwerem Bandendiebstahl schuldig gemacht zu haben, wobei es in drei Fällen beim Versuch des gewerbsmäßigen Diebstahls bzw. des schweren Bandendiebstahls blieb. Außerdem sollen sie eine Brandstiftung und einen weiteren schweren Bandendiebstahl begangen haben. Dem 36 Jahre alten Angeklagten wird darüber hinaus mit einer weiteren Anklage unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach einem Verkehrsunfall vorgeworfen. Alle Angeklagten sitzen seit 10.11.2008 -dem Tag ihrer Ergreifung- in Untersuchungshaft in schleswig-holsteinischen Justizvollzugsanstalten ein.
Tags:- Geld & Vermögen, - Sonstige Güter, Brandstiftung, Sprengung, Strafverfahren, U-HaftBGH, Urteil vom 13. August 2009 – 3 StR 228/09 – Nach dem BGH ist der Besitz von 100 T-Shirts mit der englischen Übersetzung des Leitspruchs ” Blut und Ehre ” der Hitlerjugend noch nicht wegen Gebrauch einer NS-Parole nach § 86 a StGB strafbar. “Durch die Übersetzung in eine andere Sprache erfährt eine NS-Parole, die nicht nur durch ihren Sinngehalt sondern ebenso durch die deutsche Sprache ihre charakteristische Prägung erfahren hat, jedoch eine grundlegende Verfremdung, …” heißt es in der Pressemitteilung zum Urteil. Es könnte aber der Gebrauch der Bezeichnung der verbotenen Vereinigung “Blood & Honour” symbolhaft verwendet worden sein (§ 86 StGB). Daher muss die Vorinstanz, das Landgericht Gera erneut über die Strafbarkeit der Sache entscheiden.
Tags:- Sonstige Güter, Aktuelles Strafrecht, StrafverfahrenBGH, Urteil vom 13. August 2009 – 3 StR 576/08 – Das Landgericht Düsseldorf hatte den Angeklagten vom Vorwurf der Untreue zum Nachteil der WestLB im Zusammenhang mit der Gewährung eines Großkredits freigesprochen. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das freisprechende Urteil aufgehoben.
Tags:- Geld & Vermögen, Aktuelles Strafrecht, BGH, Freispruch, Strafverfahren, Untreue