Archiv für die Kategorie „- Leib & Leben“

BGH, Beschluss vom 8. September 2009 – 3 StR 356/09 – Das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 7. Mai 2009, durch das ein 66-jähriger Rentner und Kleingärtner wegen dreifachen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und mit dem dessen besondere Schwere der Schuld festgestellt worden ist, ist rechtskräftig. Der 3. Strafsenat hat die Revision des Angeklagten verworfen.

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BGH, Beschluss vom 22.09.2009 – Az. 4 StR 657/08 – Verurteilungen des Niederlassungsleiters und des Betriebsleiters der Versuchsanlage rechtskräftig – Am Morgen des 22. September 2006 kollidierte auf der Transrapid-Versuchsanlage Emsland das Magnetschwebefahrzeug TR 08, in dem sich eine Besuchergruppe befand, mit einer Geschwindigkeit von mehr als 170 km/h mit einem auf dem Fahrweg stehenden 40 Tonnen schweren Radfahrzeug. Bei dem Unfall kamen 20 der Besucher und 3 Betriebsangehörige ums Leben; weitere elf Personen wurden verletzt.

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OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.07.2009, Az. 2 Ws 17/09 – Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat mit Beschluss vom 20. Juli 2009 entschieden, dass ein Wiederaufnahmeantrag eines Verurteilten insoweit zulässig ist, als er sich gegen die Verurteilung wegen Raubüberfällen und Nötigung wehrt. Die 1. Große Strafkammer – Schwurgericht – des Landgerichts Stuttgart verurteilte den Beschwerdeführer am 11. Mai 2001 wegen schwerer räuberischer Erpressung in drei Fällen und wegen Nötigung unter Einbeziehung verschiedener Vorverurteilungen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und wegen schwerer Brandstiftung und versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu der weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren. Dem lag unter anderem zu Grunde, dass der Beschwerdeführer nach den Feststellungen der Strafkammer in den Jahren 1995 und 1998 dreimal eine Bankfiliale überfallen hatte, wobei er die Bankangestellten mit einer zumindest echt wirkenden Pistole bedrohte und größere Summen Geldes erbeutete. Bei der Ausführung trug er in einem Fall eine Clownmaske, die das Gesicht bedeckte, in den anderen Fällen eine über den ganzen Kopf gezogene Gorillamaske. In einem weiteren Fall wurde er von einem Zeugen gestellt, als er im Begriff war, mit der Gorillamaske einen Banküberfall zu begehen. Dabei konnte er unter Nötigung des Zeugen fliehen. Als der Beschwerdeführer wegen des Verdachts, diese Taten begangen zu haben, im Juli 2000 einem Haftrichter vorgeführt wurde, versuchte er, diesen mit einem Brieföffner zu töten. Deshalb erfolgte die weitere Verurteilung wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Der Beschwerdeführer bestritt stets, Täter der Banküberfälle gewesen zu sein. Die Strafkammer überzeugte sich von seiner Täterschaft aber auf Grund zahlreicher gewichtiger Indizien. Die Revision des Beschwerdeführers gegen das Urteil des Landgerichts wurde vom Bundesgerichtshof verworfen.

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BGH, Urteil vom 12. August 2009 – 2 StR 165/09 – Das Landgericht Mainz hat einen 31-jährigen Maurer wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zum Nachteil des Sohnes seiner Lebensgefährtin zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Nach den Feststellungen des Schwurgerichts warf der Angeklagte, der sich am Abend des Tattages zunächst allein mit dem Kind in seiner Wohnung aufhielt, den damals vier Jahre alten Jungen auf dessen Wunsch hin mehrere Male spielerisch in die Luft und fing ihn wieder auf.

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BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 – 2 StR 51/09 – Das Landgericht Aachen hat den Angeklagten wegen Mordes in fünf Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Vergewaltigung, zu lebenslanger Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Nach den Feststellungen des Landgerichts hegte der heute 53 Jahre alte Angeklagte eine Neigung zu sadomasochistischen Sexualpraktiken, die er in seiner damaligen Ehe nicht ausleben konnte. In den Jahren 1983 bis 1990 nahm er deshalb in fünf Fällen in den Kreisen Aachen und Heinsberg junge Frauen als Anhalterinnen in seinem Wagen mit, um sie zu fesseln und zu vergewaltigen, was ihm zum Teil auch gelang. In allen Fällen tötete er seine zwischen 15 und 30 Jahre alten Opfer, um zu verhindern, dass sie ihn anzeigten.

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Der Deutsche Bundestag hat heute das 2. Opferrechtsreformgesetz beschlossen. Die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Neuregelungen schließen inhaltlich an frühere Gesetzesänderungen an und verfolgen das Ziel, Opfer und Zeugen von Straftaten noch besser zu schützen und ihre Rechte im Strafverfahren zu erweitern. “Unser Grundgesetz fordert nicht nur, Straftaten aufzuklären und die Schuld oder Unschuld des Täters in einem fairen Verfahren festzustellen. Ein Rechtsstaat muss auch die Opfer von Straftaten schützen. Dies gilt vor allem für Kinder und Jugendliche, aber auch für besonders schutzbedürftige erwachsene Opfer, etwa solche einer Sexualstraftat oder eines schweren Gewaltverbrechens. Künftig werden Verletzte und Zeugen noch besser vor Belastungen im Strafverfahren geschützt und ihre Rechte gestärkt. Das Strafverfahren darf nicht zu erneuten Traumatisierungen der Opfer führen oder Zeugen gefährden. Wir stellen daher sicher, dass künftig Opfer schon bei der Anzeigeerstattung von Polizei und Staatsanwaltschaft umfassend über ihre Rechte aufgeklärt und auf spezielle Hilfsangebote von Opferhilfeeinrichtungen hingewiesen werden. Gleichzeitig erweitern wir die Möglichkeiten für Verletzte von Straftaten, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen und einen Anwalt auf Staatskosten beigeordnet zu bekommen. Um das Persönlichkeitsrecht von Zeugen besser zu schützen, kann die Staatsanwaltschaft künftig die Adresse des Zeugen aus der Akte heraushalten oder später entfernen. Auch der Schutz von Jugendlichen wird verbessert, indem wir die Alters-grenze von spezieller Jugend schützenden Vorschriften von 16 auf 18 Jahre anheben. Schließlich setzt das Gesetz ein deutliches Zeichen gegen die Genitalverstümmelung bei Kindern und Jugendlichen. Künftig können diese Taten von den Verletzten auch noch nach Eintritt ihrer Volljährigkeit angezeigt werden”, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

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