Archiv für die Kategorie „- Körper & Gesundheit“

Auf eine Jugendstrafe in Höhe von drei Jahren und sechs Monaten hat heute eine Jugendkammer des Landgerichts Berlin wegen Körperverletzungsdelikten und Beleidigung gegen den mittlerweile 20 Jahre alten Kaan U. erkannt. Zugleich beschloss die Kammer die Fortdauer der Untersuchungshaft. Wütend und aggressiv sei U. am Mittag des 16. November 2007 gewesen, als ihm auf dem Gehweg in Berlin- Neukölln die 16 Jahre alte Schülerin K. begegnet sei. Eine Auseinandersetzung mit dem älteren Bruder – einzige familiäre Bezugsperson, nachdem die Eltern ihn bereits im jugendlichen Alter allein in der ehemaligen Familienwohnung in Neukölln zurückgelassen hatten und in die Türkei zurückgekehrt waren- hatte ihn nach den Feststellungen des Gerichts verärgert. Gegen Fahrzeuge habe er getreten, einen Ein-kaufswagen herumgeschleudert. Dies habe auch K. bemerkt und sei dem Angeklagten ausgewichen. Ohne Vorankündigung aber habe sie der Angeklagte, als er sich bereits in ihrem Rücken befunden habe, von hinten am Nacken gepackt, an den Haaren gezogen und sie festgehalten. „Steif vor Angst” habe die Schülerin aufgeschrien, so die Vorsitzen-de in ihrer mündlichen Urteilsbegründung. Der Angeklagte aber habe sie zum Objekt sei-ner Aggressionen gemacht und diesen freien Lauf gelassen: Er habe ein Messer gezückt und mit einer weit ausholenden Bewegung gleichsam wie eine Ohrfeige, in Richtung des Gesichtes der Geschädigten gestochen.

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BVerfG, Beschluss vom 1. September 2008 – 2 BvR 2238/07 – Nach § 113 Strafgesetzbuch wird der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. § 113 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB enthält eine Strafandrohung von sechs Monaten bis zu fünf Jahren u.a. für den Fall, dass die Widerstandshandlung gegen Vollstreckungsbeamte mit einer Waffe ausgeübt wird.

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PM Nr. 30/2008 vom 22.07.2008 – Zwei 25 und 23 Jahre alte Angeklagte sind heute durch eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts Berlin wegen gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von drei Jahren und sechs Monaten und drei Jahren verurteilt worden. Die Kammer hob zugleich den gegen beide Männer bestehenden Haftbefehl auf, weil keine Fluchtgefahr bestehe.

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BGH, Beschluss vom 22. Juli 2008 – 3 StR 266/08 – Das Landgericht Wuppertal hatte den Angeklagten mit Urteil vom 22. August 2006 wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Auf die Revision des Angeklagten hatte der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Verurteilung aufgehoben, weil dessen Angaben zum Tatgeschehen, die ihm von einem Verdeckten Ermittler entlockt worden und für seine Überführung von zentraler Bedeutung waren, nicht hätten verwertet werden dürfen.

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BGH, PM Nr. 144/2008 – Das Landgericht Koblenz hat die Angeklagte vom Vorwurf des Mordes aus niedrigen Beweggründen in 2 Fällen und der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte der heute 31-jährigen Angeklagten vorgeworfen, in den Jahren 1993 und 1996 zwei ihrer insgesamt 6 Kinder, nämlich den zur Tatzeit 14 Monate alten Alexander und den seinerzeit 8 Monate alten Leon, getötet zu haben. Alexander habe sie mit einem Kissen erstickt, da sie ihn als Belastung und Einschränkung in ihrer Lebensführung empfunden habe.

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BGH, PM Nr. 147/2008 vom 28. Juli 2008 – Das Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Nach den Urteilsfeststellungen tötete der aus Sizilien stammende Angeklagte am 21. März 2007 auf einem Parkplatz an der B 29 einen 21-jährigen Pkw-Fahrer mit mehreren Schüssen aus einer Pump-Gun. Der Beifahrer erlitt Schussverletzungen.

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